Corona stellt das deutsche Handwerk vor nie dagewesene Heraus-forderungen. Aufgrund der enormen Bedeutung für Deutschland, gelten Aus-nahmeregelungen für das Handwerk zu Recht. Carola Zarth, Präsidentin der HWK Berlin sagt, „viele Berliner Handwerksbetriebe können und wollen in der aktuellen Krise die Stadt am Laufen halten“. Dabei zeigt sich einmal mehr, dass auf das deutsche Handwerk jederzeit Verlass ist.
Trotz Arbeitserlaubnis spüren aber drei von vier Betrieben laut Zentral-verband des Deutschen Handwerks Umsatzrückgänge. Gerade Handwerks-betriebe im Innenausbau kämpfen mit Stornierungen. Neue Aufträge bleiben auf absehbare Zeit aus. Löhne, Leasingraten und Mieten müssen aber trotzdem bezahl werden. Was tun?
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können auf die neue Soforthilfe des Bundes zurückgreifen. Diese sieht Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro vor. Eine Übersicht der Förderstellen je Bundesland finden Sie hier.
Aber auch für größere und mittelfristig bedrohte Betriebe gibt es Hilfs-optionen. Wie beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder die Aufnahme von zusätzlichem Geld in Form von KfW-Krediten. Kurzarbeit erlaubt eine schnelle Reduzierung der Lohnkosten. Während KfW-Kredite für zusätzlichen finanziellen Spielraum sorgen können.
Handwerksnachwuchs ist schwer zu finden und gute Mitarbeiter gibt es immer zu wenig. Deshalb gilt es jetzt, keine wertvollen Mitarbeiter zu entlassen. Durch Kurzarbeit können Kündigungen vermieden werden. Die Beantragung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung sind mehr als 10% Entgeltausfall für mindestens 10% der Mitarbeiter. Kurzarbeit kann maximal 12 Monate lang beantragt werden. Dabei erhalten Mitarbeiter 60% (bzw. 67% mit Kindern) des ausgefallen Nettolohns über die Arbeitsagentur.
Wichtig sind bei der Entscheidung für Kurzarbeitergeld zwei Punkte:
Den Antrag auf Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitsagentur finden Sie hier. Dafür haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen bei der Beantragung hilft.
Über Ihre Hausbank können Sie den KfW-Unternehmerkredit beantragen. Das Besondere dabei ist die unkomplizierte Prüfung und Auszahlung durch Ihre Bank. Da die staatliche KfW als Deutschlands größte Förderbank für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos Ihrer Bank trägt.
Den Kredit können alle Handwerksbetriebe beantragen, die länger als 5 Jahre existieren. Der Kredithöchstbetrag ist dabei begrenzt auf 25% des Jahres-umsatzes bzw. das Doppelte der Lohnkosten in 2019. Und kann sogar bis zum aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate ausgezahlt werden.
Die Zinssätze liegen dank staatlicher Risikoübernahme meist unter den normalen Konditionen. Und die KfW ist durch die Bundesregierung angehalten, soviele Kredite wie möglich auszuzahlen. Um deutschen Unternehmen und Betrieben schnell zu helfen. Vereinbaren Sie hierzu am besten direkt einen Termin bei Ihrer Hausbank.
Wir haben für Sie eine Checkliste vorbereitet, damit Sie sich optimal auf den Termin bei Ihrer Bank vorbereiten können. Damit haben Sie direkt alle relevanten Unterlagen im Blick, die zur Entscheidung benötigt werden.
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