Bei ausbleibenden Umsätzen werden Zahlungsverpflichtungen zur Last. Mit jeder weiteren Woche kann es für Handwerksbetriebe schwerer werden. Eine Möglichkeit trotzdem weiter allen Verpflichtungen nachzukommen, sind Fördergelder. Eine Übersicht mit nützlichen Tipps zur Beantragung finden Sie hier. Darüber hinaus können Betriebe auch Kurzarbeitergeld beantragen. Damit können für bis zu 12 Monate die Lohnkosten gesenkt werden. Wissenswertes rund um die Beantragung finden Sie hier. Aber welche weiteren Möglichkeiten haben Betriebe, um kurzfristig Kosten zu senken?
Ab sofort können Sie, die folgenden Sozialabgaben und Steuern, für Ihren Betrieb stunden lassen:
Diese können Sie noch bis zum 30. April stunden lassen. Die fälligen Beiträge können (Stand 8. April), zunächst nur für die Monate März und April gestundet werden. Die maximale Stundungsdauer ist also bis zum Fälligkeits-tag der Beiträge des Monats Mai. Sind Ihre Angestellten bei verschiedenen Krankenkassen versichert, müssen Sie den Stundungsantrag jeweils separat stellen. Einen Link für ein Musterschreiben zur Stundung der HWK-Stuttgart haben wir unter „Nützliche Links“ für Sie zur Verfügung gestellt.
Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer
Ab sofort können Sie, längstens bis zum 31. Dezember 2020, eine Stundung bei Ihrem Finanzamt beantragen. Diese erfolgt im Regelfall zinsfrei. Und kann auf bereits fällige bzw. bis Ende des Jahres fällige Steuern gestellt werden. Solange ein Bezug zur Corona-Krise erkennbar ist, wird auf strenge Anforderungen bei der Beantragung verzichtet. Sie können für Ihren Betrieb beim Finanzamt eine Stundung von Steuervorauszahlungen wie Einkommens- und Körperschaftssteuern erreichen. Darüber hinaus können Sie, eine Herabsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen beantragen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu einen Leitfaden inkl. Antragsvorlagen erarbeitet. Diesen finden Sie in der Sektion „Nützliche Links“.
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